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    18. Juli 2026·8 Min. Lesezeit

    Unbezahlte Rechnung in Frankreich: Mahnung, Zahlungsaufforderung und Mahnbescheid

    So treiben Sie als Freelancer oder Kleinunternehmen eine unbezahlte Rechnung in Frankreich ein: die freundliche Erinnerung, die förmliche Zahlungsaufforderung (mise en demeure) per Einschreiben, Verzugszinsen und die 40-€-Pauschale (Art. L441-10 Code de commerce), danach das Mahnverfahren (injonction de payer).

    Geprüft von Équipe juridique MaisonMail·Zuletzt geprüft: 18. Juli 2026

    Schnellantwort

    Bei einer unbezahlten Rechnung erhöhen Sie den Druck stufenweise: freundliche Erinnerung (E-Mail oder Anruf), Mahnschreiben, dann die förmliche Zahlungsaufforderung (mise en demeure) per Einschreiben mit Rückschein — sie stellt den Verzug offiziell fest, setzt Zinsen in Lauf und ist Voraussetzung für den Gerichtsweg. Zwischen Unternehmern sind Verzugszinsen und die 40-€-Pauschale von Rechts wegen ab dem Tag nach Fälligkeit geschuldet (Art. L441-10 des französischen Code de commerce). Bleibt die Zahlung binnen 8–15 Tagen aus, folgt das Mahnverfahren (injonction de payer): schnell, günstig, ohne Verhandlung.

    Für wenFreelancer, Kleinstunternehmer, KMU mit einem nicht zahlenden Kunden
    RechtsgrundlageArt. L441-10 Code de commerce; Art. 1344 Code civil; Art. L110-4 (Verjährung)
    VerzugsfolgenVon Rechts wegen ab dem Tag nach Fälligkeit, ohne Mahnung + 40 € je Rechnung (B2B)
    StufenErinnerung → Mahnschreiben → Zahlungsaufforderung (LRAR) → injonction de payer
    Verjährung5 Jahre zwischen Unternehmern; 2 Jahre gegenüber Verbrauchern
    VersandartEinschreiben mit Rückschein — die Aufforderung muss datiert und beweisbar sein
    Häufige FehlerZu lange warten, nur mündlich mahnen, unvollständige Zahlungsaufforderung

    1. Prüfen Sie Ihre Akte, bevor Sie mahnen

    Eine Forderung lässt sich nur eintreiben, wenn sie sicher, beziffert und fällig ist:

    • Sicher: Vertrag, unterschriebenes Angebot, Bestellung, abgenommene Leistung
    • Beziffert: bestimmter Betrag auf der Rechnung
    • Fällig: das Zahlungsziel ist verstrichen

    Sammeln Sie jetzt: Vertrag oder Angebot, Rechnung, Liefer- oder Leistungsnachweis, Schriftwechsel mit dem Kunden. Diese Unterlagen tragen jede Stufe — bis vor den Richter.

    2. Die gütliche Phase (Tag 7 bis Tag 30)

    • Tag 7: eine höfliche E-Mail — vielleicht wurde die Rechnung nur vergessen oder hängt in der Buchhaltung.
    • Tag 15 / 30: ein bestimmteres Mahnschreiben, das Rechnung, überschrittene Fälligkeit und bereits laufende Verzugsfolgen benennt.

    Weisen Sie darauf hin, dass Verzugszinsen und 40-€-Pauschale ohne vorherige Mahnung fällig sind — eine Angabe, die ohnehin in Ihren AGB und auf Ihren Rechnungen stehen muss.

    3. Die förmliche Zahlungsaufforderung

    Das Schlüsseldokument: Sie stellt den Verzug offiziell fest (Art. 1344 Code civil), setzt Verzugszinsen in Lauf und zeigt dem Richter, dass Sie eine gütliche Lösung versucht haben.

    Betreff: Förmliche Zahlungsaufforderung (mise en demeure) — Rechnung Nr. [X]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    trotz meiner Mahnungen vom [Daten] ist die Rechnung Nr. [X] vom [Datum] über [Betrag] € inkl. MwSt., fällig am [Datum], weiterhin unbezahlt.

    Ich fordere Sie hiermit förmlich auf, mir den Betrag von [Betrag] € binnen [8/15] Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zu zahlen.

    Gemäß Artikel L441-10 des Code de commerce erhöht sich dieser Betrag um Verzugszinsen zum Satz von [Satz] sowie um die Beitreibungspauschale von 40 €.

    Bleibt die Zahlung innerhalb dieser Frist aus, werde ich ohne weitere Ankündigung das zuständige Gericht anrufen, insbesondere im Wege der injonction de payer.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Datum — Unterschrift]

    Zur allgemeinen Struktur einer förmlichen Mahnung und ihren unverzichtbaren Angaben: siehe unseren eigenen Leitfaden.

    4. Warum das Einschreiben mit Rückschein unverzichtbar ist

    • Die Zahlungsaufforderung wirkt rechtlich nur, wenn ihr Zugang beweisbar ist: Der Rückschein datiert Fristbeginn und Zinslauf.
    • Vor Gericht stützt sich das Mahnverfahren auf Ihre Belege: Rechnung, Mahnungen, Zahlungsaufforderung mit Rückschein.
    • Eine E-Mail lässt sich bestreiten; ein Einschreiben mit Rückschein kaum.

    Freelancer im Ausland oder keine Zeit für die Post? MaisonMail kann Ihre Zahlungsaufforderung über einen verfügbaren Einschreibedienst drucken und versenden. Ursprungsmarkt, Laufzeiten, Sendungsverfolgung und Rückschein werden vor der Zahlung bestätigt.

    5. Das Mahnverfahren (injonction de payer)

    Verstreicht die Frist ohne Zahlung:

    1. Antrag bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts (Kaufmann/Gesellschaft als Kunde) oder des Zivilgerichts (Privatkunde), mit dem eigenen Formular und allen Belegen.
    2. Der Richter entscheidet nach Aktenlage, ohne Verhandlung. Gibt er statt, lassen Sie den Bescheid durch einen commissaire de justice zustellen.
    3. Der Schuldner hat 1 Monat für den Widerspruch; andernfalls wird der Bescheid vollstreckbar — Pfändung möglich.

    Alternativen: das vereinfachte Beitreibungsverfahren über einen commissaire de justice für kleine Forderungen, oder das Eilverfahren (référé-provision), wenn die Forderung nicht ernsthaft bestreitbar ist.

    6. Verjährung: nicht warten

    • Zwischen Unternehmern: 5 Jahre ab Fälligkeit (Art. L110-4 Code de commerce).
    • Gegenüber Verbrauchern: nur 2 Jahre (Art. L218-2 Code de la consommation).

    Nur eine Klage (oder ein Schuldanerkenntnis des Schuldners) unterbricht die Verjährung — Mahnungen und Zahlungsaufforderungen nicht. Ohnehin sind die Beitreibungsstatistiken brutal: Nach 6 Monaten brechen die Zahlungschancen ein. Früh erinnern, schnell auffordern.

    7. Häufige Fehler

    • Monatelang warten aus Angst, den Kunden zu verärgern — Schweigen hat noch nie jemanden zahlen lassen.
    • Alles mündlich regeln: Ohne datiertes Schriftstück existiert für den Richter nichts.
    • Eine unvollständige Zahlungsaufforderung: ohne die Worte „mise en demeure", ohne Frist und genauen Betrag verliert sie ihre Wirkung.
    • Zinsen und 40-€-Pauschale vergessen — Sie verzichten auf Beträge, die von Rechts wegen geschuldet sind.
    • Die Verjährung verstreichen lassen, besonders gegenüber Verbraucherkunden (2 Jahre).

    Kurz gefasst: Früh und schriftlich mahnen, dann eine förmliche Zahlungsaufforderung per Einschreiben mit Rückschein mit Betrag, Frist und Verweis auf Artikel L441-10 senden. Der Rückschein datiert die Zinsen und rüstet Ihre Akte; zahlt der Kunde weiterhin nicht, macht die injonction de payer aus Ihren Unterlagen einen vollstreckbaren Titel — schnell und für wenige Dutzend Euro.

    Offizielle Quellen

    Verwendete Referenzen und Links zu den aktuell geltenden Regeln.

    • Recouvrement amiable : relance et mise en demeure (F38586)Service-Public.fr
    • Recouvrement judiciaire : injonction de payer (F38156)Service-Public.fr
    • Code de commerce, art. L441-10 (pénalités de retard, indemnité de 40 €)Légifrance

    Informationen auf dem Stand des letzten Prüfdatums. Dieser Ratgeber dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar - bei komplexen Situationen konsultiere bitte einen qualifizierten Fachmann.

    Häufige Fragen

    Was steht mir über den Rechnungsbetrag hinaus zu?

    Zwischen Unternehmern laufen Verzugszinsen von Rechts wegen ab dem Tag nach Fälligkeit, ohne Mahnung, zu einem Satz von mindestens dem Dreifachen des gesetzlichen Zinses, plus einer Beitreibungspauschale von 40 € je unbezahlter Rechnung (Art. L441-10 Code de commerce). Übersteigen Ihre tatsächlichen Kosten 40 €, kann gegen Nachweis zusätzlicher Ersatz verlangt werden.

    Wie viele Mahnungen vor der förmlichen Zahlungsaufforderung?

    Keine Zahl ist vorgeschrieben. In der Praxis: eine freundliche Erinnerung an Tag 7, eine bestimmtere an Tag 15 oder 30, dann die Zahlungsaufforderung per Einschreiben mit Rückschein. Mehr bringt nichts: Jede verstrichene Woche senkt Ihre Chancen auf Zahlung.

    Was ist eine injonction de payer und was kostet sie?

    Ein schnelles, günstiges Gerichtsverfahren ohne Verhandlung: Sie reichen einen Antrag (eigenes Formular) mit Ihren Belegen beim Handelsgericht (Kaufmann oder Gesellschaft als Kunde) oder beim Zivilgericht ein. Gibt der Richter statt, wird der Bescheid dem Schuldner zugestellt; er hat einen Monat für den Widerspruch, sonst wird der Bescheid vollstreckbar.

    Ist meine Forderung verjährt?

    Zwischen Unternehmern haben Sie 5 Jahre ab Fälligkeit (Art. L110-4 Code de commerce); gegenüber einem Verbraucher nur 2 Jahre (Art. L218-2 Code de la consommation). Nur eine Klage unterbricht die Verjährung — eine bloße Mahnung nicht.

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