Dokumente zum Vertragsende in Frankreich: Arbeitszeugnis, Endabrechnung, France-Travail-Bescheinigung (Musterbrief)
Bei Vertragsende (CDI, CDD, Beendigung der Probezeit, Kündigung, Eigenkündigung) muss der Arbeitgeber drei Dokumente aushändigen: Arbeitszeugnis (Art. L1234-19), Quittung der Endabrechnung (Art. L1234-20) und France-Travail-Bescheinigung (ehemals Pôle emploi). So fordern Sie sie ein, „abholbare" Dokumente, Herausgabe unter Zwangsgeld. Musterbrief für das Einschreiben.
Schnellantwort
Wie auch immer Ihr Vertrag endet, der Arbeitgeber muss Ihnen drei Dokumente aushändigen: das Arbeitszeugnis (Art. L1234-19 Code du travail), die Quittung der Endabrechnung (solde de tout compte, Art. L1234-20) und die France-Travail-Bescheinigung (ehemals Pôle emploi), unverzichtbar für Ihr Arbeitslosengeld. Es sind abholbare Dokumente (quérables): Der Arbeitgeber hält sie bereit und muss sie nicht verschicken. Verweigert er sie oder zögert er, mahnen Sie per Einschreiben mit Rückschein, dann rufen Sie das Arbeitsgericht an — die Herausgabe kann unter Zwangsgeld angeordnet werden, mit Schadensersatz.
| Für wen | Arbeitnehmer bei Vertragsende (CDI, CDD, Probezeit, Kündigung, Eigenkündigung) |
| Rechtsgrundlage | Art. L1234-19 und L1234-20 Code du travail |
| Drei Dokumente | Arbeitszeugnis, Endabrechnung, France-Travail-Bescheinigung |
| Natur | Abholbar — im Betrieb bereitgehalten |
| Bei Weigerung | Mahnung → Arbeitsgericht → Herausgabe unter Zwangsgeld + Schadensersatz |
| Endabrechnung | Binnen 6 Monaten per Einschreiben anfechtbar |
| Häufige Fehler | Vorbehaltlos unterschreiben, auf Post warten, Bescheinigung vergessen |
1. Die drei Pflichtdokumente
- Arbeitszeugnis (Art. L1234-19): Ein- und Austrittsdatum, Art der ausgeübten Tätigkeit(en), etwaige Fortführung der Krankenversicherung (Portabilität). Es darf nichts Diskriminierendes oder Nachteiliges enthalten.
- Quittung der Endabrechnung (Art. L1234-20): Aufstellung der bei Beendigung gezahlten Beträge (letzter Lohn, Urlaubs-, Kündigungs-, Abfindungsentschädigung …). In doppelter Ausfertigung.
- France-Travail-Bescheinigung (ehemals Pôle emploi): Sie ermöglicht die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosenversicherung; der Arbeitgeber übermittelt sie auch direkt an France Travail.
2. „Abholbare" Dokumente
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sie zu verschicken: Er muss sie im Betrieb bereithalten. In der Praxis schicken viele sie per Post, aber Sie können den Postversand nicht verlangen — Sie dürfen sie abholen.
Verweigert er jedoch die Herausgabe oder verzögert er missbräuchlich, handelt er schuldhaft: Hier greifen die Mahnung und danach das Gericht.
3. Musterbrief: Anfrage / Mahnung
Betreff: Herausgabe der Dokumente zum Vertragsende
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitsvertrag endete am [Datum] ([Eigenkündigung / Kündigung / Ende des CDD / Beendigung der Probezeit]). Bis heute habe ich folgende Dokumente nicht erhalten, zu deren Herausgabe Sie verpflichtet sind: das Arbeitszeugnis (Art. L1234-19 Code du travail), die Quittung der Endabrechnung (Art. L1234-20) und die France-Travail-Bescheinigung.
Ich fordere Sie auf, sie mir binnen 8 Tagen nach Zugang dieses Schreibens bereitzuhalten oder zu übersenden.
Andernfalls rufe ich das Arbeitsgericht an, gegebenenfalls im Eilverfahren, auf Herausgabe unter Zwangsgeld und Schadensersatz, insbesondere für den Schaden aus der Blockade meines Arbeitslosengeldes.
Mit freundlichen Grüßen
[Datum — Unterschrift]
Um Ihrer Forderung ein sicheres Datum zu geben, kann MaisonMail Ihren Brief drucken und über einen verfügbaren Einschreibedienst verschicken. Ursprungsmarkt, Laufzeiten, Sendungsverfolgung und Rückschein werden vor der Zahlung bestätigt. Siehe auch: eine förmliche Mahnung verfassen.
4. Vorsicht bei der Endabrechnung
- Die unterschriebene Quittung verzichtet nur auf die ausdrücklich aufgeführten Beträge.
- Sie ist binnen 6 Monaten nach Unterschrift per begründetem Einschreiben anfechtbar.
- Scheinen Beträge zu fehlen (Überstunden, Prämien, Entschädigungen), unterschreiben Sie mit dem Vermerk „unter Vorbehalt meiner Rechte" — oder unterschreiben Sie nicht und fordern Sie zuerst die Aufstellung.
- Eine nicht unterschriebene Quittung hat bloßen Informationswert: Sie behalten alle Rechte innerhalb der Verjährungsfrist.
5. Bei Blockade
- Mahnung per Einschreiben mit Rückschein (Muster oben).
- Arbeitsgericht, oft im Eilverfahren: Herausgabe der Dokumente unter Zwangsgeld (Betrag pro Verzugstag) und Schadensersatz — die Rechtsprechung ersetzt insbesondere den Schaden durch eine verspätete Arbeitslosenbescheinigung.
- France Travail: Melden Sie die fehlende Bescheinigung; ein Mechanismus erlaubt manchmal die Bearbeitung Ihres Antrags trotz des Versäumnisses des Arbeitgebers.
6. Häufige Fehler
- Die Endabrechnung vorbehaltlos unterschreiben, obwohl Beträge offen sind.
- Auf einen Postversand warten, auf den Sie keinen Anspruch haben: Die Dokumente sind abholbar.
- Die France-Travail-Bescheinigung vernachlässigen, ohne die Ihr Geld blockiert ist.
- Die 6-Monats-Frist zur Anfechtung der Endabrechnung verstreichen lassen.
- Nicht schreiben: Ohne datierte Mahnung kein Beweis und kein Startpunkt fürs Gericht.
Kurz gesagt: Am Ende jedes Vertrags sind drei Dokumente geschuldet — Arbeitszeugnis, Endabrechnung, France-Travail-Bescheinigung. Sie sind abholbar, aber eine Weigerung wird sanktioniert: Mahnung per Einschreiben mit Rückschein, dann das Gericht mit Herausgabe unter Zwangsgeld und Schadensersatz. Und unterschreiben Sie nie eine unvollständige Endabrechnung ohne den Vorbehalt „unter Vorbehalt meiner Rechte".
Offizielle Quellen
Verwendete Referenzen und Links zu den aktuell geltenden Regeln.
- Fin de contrat : documents à remettre au salarié (F21789)Service-Public.fr
- Certificat de travail (F87)Service-Public.fr
- Solde de tout compte (F86)Service-Public.fr
Informationen auf dem Stand des letzten Prüfdatums. Dieser Ratgeber dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar - bei komplexen Situationen konsultiere bitte einen qualifizierten Fachmann.
Häufige Fragen
Welche Dokumente muss der Arbeitgeber mir bei Vertragsende geben?
Drei Dokumente, unabhängig vom Grund des Endes (Eigenkündigung, Kündigung, Ende eines CDD, Beendigung der Probezeit): das Arbeitszeugnis (Art. L1234-19), die Quittung der Endabrechnung (Art. L1234-20) und die France-Travail-Bescheinigung (ehemals Pôle emploi), die Sie für das Arbeitslosengeld brauchen.
Muss der Arbeitgeber sie mir per Post schicken?
Grundsätzlich nein: Es sind „abholbare" Dokumente (quérables), die der Arbeitgeber im Betrieb bereithält. Verweigert er die Herausgabe oder verzögert er, können Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein mahnen und dann das Arbeitsgericht anrufen, das die Herausgabe unter Zwangsgeld plus Schadensersatz anordnet.
Verhindert die Unterschrift auf der Endabrechnung, dass ich nachfordere?
Die unterschriebene Endabrechnungsquittung verzichtet nur auf die ausdrücklich genannten Beträge und ist binnen 6 Monaten per Einschreiben anfechtbar. Unterschreiben Sie mit dem Vermerk „unter Vorbehalt meiner Rechte", wenn Beträge zu fehlen scheinen, und fechten Sie fristgerecht an.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die France-Travail-Bescheinigung nicht ausstellt?
Diese Verzögerung blockiert Ihr Arbeitslosengeld. Mahnen Sie den Arbeitgeber per Einschreiben mit Rückschein; andernfalls rufen Sie das Arbeitsgericht an (oft im Eilverfahren): Nicht- oder verspätete Ausstellung begründet Schadensersatz und kann unter Zwangsgeld angeordnet werden.
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