Recht auf Löschung (DSGVO): Daten löschen lassen, Ein-Monats-Frist und Musterbrief
So üben Sie Ihr Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden") gegenüber einem Unternehmen aus: Art. 17 DSGVO, Antwort binnen 1 Monat (um 2 Monate verlängerbar), Anwendungsfälle und Grenzen, Beschwerde bei der CNIL. Musterbrief für den Löschantrag per Einschreiben.
Schnellantwort
Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden", Art. 17 DSGVO) ermöglicht die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei einem Unternehmen oder einer Stelle. Richten Sie einen schriftlichen Antrag — per Einschreiben mit Rückschein zur Datierung — an den Verantwortlichen (oft den DSB, Datenschutzbeauftragten). Er muss binnen 1 Monat antworten (um 2 Monate verlängerbar bei komplexen Fällen), kostenlos. Es gibt Ausnahmen (gesetzliche Aufbewahrungspflicht, Meinungsfreiheit, Verteidigung von Ansprüchen). Bei Schweigen oder unbegründeter Ablehnung wenden Sie sich an die CNIL.
| Für wen | Jeder, dessen Daten von einer Stelle verarbeitet werden |
| Rechtsgrundlage | Art. 17 DSGVO; französisches Datenschutzgesetz |
| Antwortfrist | 1 Monat (um 2 Monate verlängerbar, mit Mitteilung) |
| Kosten | Kostenlos |
| Grenzen | Gesetzliche Pflicht, Meinungsfreiheit, Verteidigung von Ansprüchen, öffentliches Interesse |
| Rechtsbehelfe | Nachfassen → CNIL-Beschwerde |
| Häufige Fehler | Sich nicht ausweisen, falscher Empfänger, Ausnahmen ignorieren |
1. Wann das Recht auf Löschung gilt
Art. 17 DSGVO eröffnet die Löschung insbesondere, wenn:
- die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind;
- Sie Ihre Einwilligung widerrufen (und keine andere Rechtsgrundlage greift);
- Sie der Verarbeitung widersprechen (insbesondere der Werbung);
- die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden;
- die Löschung einer gesetzlichen Pflicht entspricht;
- es sich um Daten eines Minderjährigen handelt, die über Online-Dienste erhoben wurden.
Der Verantwortliche muss zudem, soweit möglich, Dritte informieren, an die die Daten übermittelt wurden.
2. Die Grenzen
Die Löschung kann verweigert werden, wenn die Verarbeitung erforderlich ist:
- zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht (Buchhaltung, Rechnungen — oft 10 Jahre);
- zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit;
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen;
- aus Gründen des öffentlichen Interesses (öffentliche Gesundheit, Archive, Forschung).
In diesen Fällen darf die Stelle bestimmte Daten für die strikt notwendige Zeit aufbewahren und danach löschen.
3. Musterbrief für den Löschantrag
Betreff: Antrag auf Löschung meiner personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Art. 17 der Datenschutz-Grundverordnung beantrage ich die Löschung sämtlicher mich betreffender personenbezogener Daten, die Sie speichern [Kontext präzisieren: Kundenkonto Nr…, Anmeldung, Werbung…].
Gegebenenfalls widerrufe ich meine Einwilligung in die Verarbeitung dieser Daten und widerspreche ihrer Nutzung zu Werbezwecken.
Bitte nehmen Sie diese Löschung vor, informieren Sie etwaige Empfänger dieser Daten und bestätigen Sie mir schriftlich das Ergebnis meines Antrags innerhalb der von der DSGVO vorgesehenen Frist von einem Monat.
Vorsorglich liegt eine Kopie eines Identitätsnachweises bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Datum — Unterschrift]
Um Ihren Antrag zu datieren und die Ein-Monats-Frist zu starten, kann MaisonMail Ihren Brief drucken und über einen verfügbaren Einschreibedienst verschicken. Ursprungsmarkt, Laufzeiten, Sendungsverfolgung und Rückschein werden vor der Zahlung bestätigt. Siehe auch: die Krankenakte anfordern.
4. Den richtigen Empfänger bestimmen
- Verantwortlicher: das Unternehmen oder die Stelle, die die Zwecke bestimmt (in der Datenschutzerklärung genannt).
- DSB: falls vorhanden, stehen die Kontaktdaten auf der Website; richten Sie den Antrag dorthin.
- Weisen Sie sich aus: Legen Sie bei berechtigten Zweifeln eine Kopie eines Identitätsnachweises bei — das vermeidet eine Ablehnung mangels Identifizierung.
5. Beschwerde bei der CNIL
- Schriftliches Nachfassen, wenn binnen 1 Monat keine Antwort kommt (oder 3 Monate bei begründeter Verlängerung).
- Beschwerde bei der CNIL (online), mit Kopie des Erstantrags und des Versandnachweises.
- Die CNIL kann den Verantwortlichen förmlich mahnen, die Löschung anordnen und bei schwerem Verstoß Sanktionen verhängen.
- Klageweg möglich bei erlittenem Schaden (Schadensersatz).
6. Häufige Fehler
- Sich nicht ausreichend ausweisen: Der Verantwortliche kann die Frist zur Prüfung aussetzen.
- Den falschen Empfänger ansprechen (Vertrieb statt DSB).
- Die Löschung für absolut halten: gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen vorübergehend vor.
- Löschung (Entfernung) mit Widerspruch (Stoppen einer bestimmten Nutzung wie Werbung) verwechseln.
- Keinen Nachweis behalten: Ohne Versanddatum ist die CNIL-Beschwerde schwieriger.
Kurz gesagt: Art. 17 DSGVO gibt Ihnen ein Recht auf Löschung, mit Antwort binnen eines Monats und kostenlos. Richten Sie den Antrag an den Verantwortlichen oder den DSB, per Einschreiben, und rechnen Sie mit den gesetzlichen Ausnahmen. Schweigen oder unbegründete Ablehnung: Die CNIL kann mahnen und sanktionieren. Ein datierter Versandnachweis ist Ihr bester Trumpf.
Offizielle Quellen
Verwendete Referenzen und Links zu den aktuell geltenden Regeln.
- RGPD, article 17EUR-Lex
Informationen auf dem Stand des letzten Prüfdatums. Dieser Ratgeber dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar - bei komplexen Situationen konsultiere bitte einen qualifizierten Fachmann.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss das Unternehmen meine Daten löschen?
Es muss binnen eines Monats nach Eingang Ihres Antrags antworten. Diese Frist kann bei komplexen Anträgen um zwei Monate verlängert werden, sofern es Sie im ersten Monat mit Gründen informiert. Antwort und Löschung sind kostenlos.
Darf das Unternehmen die Löschung verweigern?
Ja, in bestimmten Fällen: gesetzliche Aufbewahrungspflicht (Rechnungen, Buchhaltung), Ausübung der Meinungsfreiheit, Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, öffentliches Interesse. Es muss die Weigerung dann begründen. Außerhalb dieser Ausnahmen ist die Löschung ein Recht.
Löscht das Recht auf Löschung alles, sofort?
Es betrifft Daten, deren Verarbeitung nicht mehr gerechtfertigt ist, für die Sie die Einwilligung widerrufen haben oder die unrechtmäßig verarbeitet wurden. Manche Daten sind für die Dauer einer gesetzlichen Pflicht aufzubewahren (z. B. 10 Jahre bei Rechnungen) und danach zu löschen.
Was tun, wenn das Unternehmen nicht antwortet oder zu Unrecht ablehnt?
Fassen Sie schriftlich nach und reichen Sie dann eine Beschwerde bei der CNIL über das Online-Formular ein, mit Ihrem Erstantrag und dem Versandnachweis. Die CNIL kann den Verantwortlichen förmlich mahnen und bei schwerem Verstoß Sanktionen verhängen.
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