Französischen Strom- oder Gasvertrag kündigen: Fristen und Schreiben
Wie Sie einen französischen Strom- oder Gasvertrag (EDF, Engie, TotalEnergies…) kündigen: Die Kündigung ist frei und kostenlos, die Rolle des Zählerstands und des PDL/PCE sowie die Fälle, in denen ein Einschreiben nötig ist (Umzug, Streit, Rechnungswiderspruch).
Schnelle Antwort
Für Privathaushalte haben französische Strom- und Gasverträge keine Mindestlaufzeit: Die Kündigung ist frei, kostenlos und jederzeit sofort möglich. Wenn Sie am selben Zuhause den Anbieter wechseln, ist es der neue Anbieter, der den alten Vertrag kündigt — Sie liefern nur einen Zählerstand. Ein Einschreiben mit Rückschein brauchen Sie nur bei einem schlecht bearbeiteten Umzug, einem Streit oder einer angefochtenen Schlussrechnung.
| Für wen | Haushalte, die den Anbieter wechseln, umziehen oder im Streit mit ihrem Energieanbieter sind |
| Kosten | Kostenlose Kündigung ohne Frist (Verträge ohne Mindestlaufzeit) |
| Anbieterwechsel | Nichts zu tun: Der neue Anbieter kündigt den alten Vertrag |
| Schlüsselinformation | Ihr Lieferpunkt (PDL für Strom, PCE für Gas) und ein Zählerstand |
| Wann schreiben | Umzug, Doppelabrechnung, Streit oder angefochtene Schlussrechnung |
| Wann Rückschein nötig | Bei Streit oder unberechtigtem Einzug — der Rückschein datiert Ihren Antrag |
Der Energiemarkt ist für den Wettbewerb geöffnet: Sie können den Anbieter wechseln oder jederzeit kostenlos kündigen. Die meisten Schritte erfolgen online, doch manche Situationen verlangen einen soliden schriftlichen Nachweis. So gehen Sie vor.
1. Die drei Situationen unterscheiden
- Sie wechseln den Anbieter (dasselbe Zuhause): Kündigen Sie nichts selbst. Schließen Sie beim neuen Anbieter ab, geben Sie ihm Ihren PDL/PCE und einen Stand — er kündigt den alten Vertrag automatisch, ohne Unterbrechung.
- Sie ziehen um: Sie müssen Ihren Vertrag für das alte Zuhause kündigen (der Vertrag ist an Sie gebunden, nicht ans Zuhause) und einen neuen Vertrag an Ihrer neuen Adresse abschließen.
- Sie kündigen ohne neuen Vertrag (Verkauf, Todesfall, leerstehende Wohnung): Beantragen Sie die Kündigung unter Angabe von Datum und Stand.
2. Die unverzichtbaren Angaben
Für jede Kündigung bereiten Sie vor:
- Ihre Kundennummer und die Vertragsreferenz;
- Ihren Lieferpunkt: den PDL (Strom) oder den PCE (Gas), 14-stellig, auf Ihrer Rechnung;
- die genaue Adresse des betroffenen Zuhauses;
- einen Zählerstand zum gewünschten Enddatum;
- eine Bankverbindung (RIB) zur Rückerstattung eines etwaigen Guthabens.
3. Online oder schriftlich kündigen?
Die meisten Anbieter akzeptieren die Kündigung über den Kundenbereich, Telefon oder E-Mail. Das ist schnell und in einfachen Fällen ausreichend. Sobald es aber um Geld oder ein Streitrisiko geht, ist das Einschreiben mit Rückschein unerlässlich: Es beweist das Datum Ihres Antrags und den Inhalt Ihres Stands, was ein Anruf nicht kann.
4. Vorlage für das Kündigungsschreiben
Betreff: Kündigung meines [Strom-/Gas-]Vertrags — Nr. [Referenz]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige meinen [Strom-/Gas-]Liefervertrag Nr. [Referenz] für das Zuhause in [Adresse], Lieferpunkt Nr. [PDL / PCE].
Die Kündigung soll zum [Datum] wirksam werden. Zu diesem Datum lautet mein Zählerstand: [Zählernummer / Stand].
Bitte senden Sie mir eine Schlussrechnung entsprechend diesem Stand und erstatten Sie ein etwaiges Guthaben auf das Konto, dessen Bankverbindung beiliegt.
Mit freundlichen Grüßen,
[Datum — Unterschrift]
5. Eine Schlussrechnung anfechten
Wenn Ihre Schlussrechnung auf einer falschen Schätzung oder einem falschen Zählerstand beruht:
- vergleichen Sie sie mit Ihrem tatsächlichen Stand zum Enddatum;
- senden Sie eine Beschwerde (Einschreiben mit Rückschein) mit dem richtigen Stand und einem Foto des Zählers;
- hält der Anbieter an seiner Position fest, wenden Sie sich an den nationalen Energie-Ombudsmann (kostenlos), nachdem eine schriftliche Beschwerde ohne zufriedenstellende Antwort blieb.
Für eine zu Unrecht geforderte und nicht erstattete Summe kann eine Mahnung nötig sein.
Frankreich verlassen oder verwalten Sie ein Zuhause aus der Ferne? MaisonMail kann Ihr Kündigungs- oder Beschwerdeschreiben per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Anbieter drucken und versenden. Der Ursprungsmarkt, die Laufzeiten, die Sendungsverfolgung und der Rückschein werden vor der Zahlung bestätigt.
6. Häufige Fehler
- Selbst kündigen bei bloßem Anbieterwechsel: unnötig und mit Unterbrechungsrisiko — überlassen Sie es dem neuen Anbieter.
- Den Zählerstand vergessen: Ohne Stand wird die Schlussrechnung geschätzt, oft zu Ihrem Nachteil.
- Vertrag und Zuhause verwechseln: Der Energievertrag geht beim Umzug nicht automatisch über.
- Sich bei Streit auf einen Anruf verlassen: kein beweisbares Datum.
- Den Energie-Ombudsmann ignorieren: Dieser kostenlose Rechtsbehelf löst viele Streitigkeiten.
Kurz gesagt: Die Kündigung eines französischen Strom- oder Gasvertrags ist kostenlos und sofort. Ein einfacher Anbieterwechsel braucht kein Schreiben — der neue Anbieter erledigt das. Behalten Sie das Einschreiben mit Rückschein für schlecht bearbeitete Umzüge, Doppelabrechnungen und angefochtene Schlussrechnungen vor, wo das Datum Ihres Antrags und Ihr Zählerstand den Unterschied machen.
Offizielle Quellen
Verwendete Referenzen und Links zu den aktuell geltenden Regeln.
- Résilier son contrat d'électricité ou de gaz (F612)Service-Public.fr
- Changer de fournisseur d'énergie : mode d'emploiINC — Institut national de la consommation
Informationen auf dem Stand des letzten Prüfdatums. Dieser Ratgeber dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar - bei komplexen Situationen konsultiere bitte einen qualifizierten Fachmann.
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